LAWNEWS

Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG) / Wettbewerbsrecht

QR Code

WEKO: Marktmissbrauchsuntersuchung vs. Swisscom im Bereich Breitbandanbindungen

Datum:
25.08.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Internet, Swisscom, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gemäss heutiger Mitteilung eine Untersuchung gegen die Swisscom (Schweiz) AG eröffnet.

Es bestünden Anhaltspunkte, dass Swisscom ihre Marktposition im Bereich Breitbandanbindungen missbrauche.

Swisscom verlangte offenbar bei verschiedenen Ausschreibungen von Projekten zur Vernetzung von Unternehmensstandorten mutmasslich zu hohe Preise. Konkurrenten von Swisscom, d.h. andere Fernmeldeunternehmen, seien für solche Projekte auf die Netzwerkinfrastruktur von Swisscom angewiesen.

Gemäss Indizien der WEKO verrechnete ihnen Swisscom dafür zu hohe Preise, so dass sie kein konkurrenzfähiges Angebot einreichen konnten.

Mit ihrer Untersuchung geht die WEKO solchen Anhaltspunkten nach.

Die WEKO habe Swisscom bereits 2015 für ein analoges Verhalten bei der Ausschreibung der Vernetzung der Poststandorte sanktioniert. Dieser Fall sei noch vor Bundesverwaltungsgericht hängig.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.