Einleitung
In den vergangenen Jahren haben die Zwischenfälle mit Flugpassagieren, die die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und die Anweisungen der Crew missachteten, massiv zugenommen.
Bundesrat
Der Bundesrat schlug dem Parlament im Frühjahr 2020 daher vor, dass Airlines Flugpassagiere, die gegen die Verhaltensregeln an Bord verstossen (sog. „Flegel-Passagiere“), in Zukunft einfacher rechtlich belangen können. Bisher konnten renitente Flugzeugpassagiere gerichtlich oft nicht belangt werden, da es keine gerichtlichen Zuständigkeiten in den Staaten gab, in dem ein Flugzeug zur Landung gezwungen war.
Hiezu ist das „Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen“, am 14.09.1963 abgeschlossen in Tokio (sog. „Tokio-Abkommen“), unterzeichnet von der Schweiz am 31.10.1969, in Kraft für die Schweiz seit 21.03.1971 (SR 0.748.710.1), anzupassen.
Ziel
Neu ist eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit für Halter- und für Lande-Staaten sowie eine Liste der schwersten Straftaten vorgesehen. Ausserdem sieht das Protokoll die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Personen vor, die wegen ihres Verhaltens von Bord gebracht werden mussten.
Nationalrat
Der Nationalrat hat am Montag, 21.09.2020, als Erstrat die entsprechende Anpassung des sog. „Abkommens von Tokio „einstimmig gutgeheissen.
Weiterführende Informationen
- Tokio-Abkommen (SR 0.748.710.1)
- IATA-Policy „Unruly Passengers“
- Unruly Passengers | iata.org
- Fluggastrechte
- Grundlagen Fluggastrechte | reiserecht.ch
- Reiserecht allgemein
- Reiserecht | reiserecht.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
LawMedia Redaktion
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