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Verwendung Megafon an Kundgebung

Datum:
30.09.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Information und Kommunikation
Stichworte:
Kundgebung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BV 16 + BV 22 – Meinungsäusserungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit

Die Verwendung eines Megafons an einer räumlich und zeitlich begrenzten Kundgebung im öffentlichen Raum während kurzen Perioden stört die öffentlichen Ruhe nicht unverhältnismässig.

Das Verwendungsverbot verletzte daher die Versammlungs-, Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit der Kundgebungsveranstalter.

Quelle

BGer 1C_360/2019 vom 15.01.2020 = Praxis 109 (2020) Nr. 81

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