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Sozialversicherungsrecht / Sozialversicherung

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Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Datum:
15.10.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
2. Säule, BVG, Sozialversicherung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 14.10.2020 Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge beschlossen:

  • Koordinationsabzug
    • In der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden angepasst:
      • Koordinationsabzug
        • Erhöhung von CHF 24’885 auf CHF 25’095
      • Eintrittsschwelle
        • Erhöhung von CHF 21’330 auf CHF 21’510
  • Maximal erlaubter Steuerabzug
    • Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu:
      • für Personen, die bereits eine 2. Säule haben:
        • CHF 6’883 (heute CHF 6’826)
      • für Personen ohne 2. Säule:
        • CHF 34’416 (heute CHF 34’128)
  • Sozialversicherung, 2. Säule, BVG
    • Diese Anpassungen treten auf den 01.01.2021 in Kraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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