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Coronavirus (COVID-19): Nationalrat will Geschäftsmietern mit einer Mietzinssenkung helfen

Datum:
30.10.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Geschäftsmiete, Geschäftsmietegesetz, Mietrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Nationalrat hat am 29.10.2020 im Zusammenhang mit der beim Lockdown verordneten Betriebsschliessungen zur Frage einer Mietzinsreduktion entscheiden müssen. Mit 91 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat er das Eintreten auf das Gesetzgebungsprojekt beschlossen.

Die Befürworter überzeugten mit sechs Argumenten:

  • ohne Hilfe würden viele Betriebe in den Konkurs gehen
  • die Gesetzesvorlage sei entgegen der Kritikmeinungen verfassungskonform
  • viele Vermieter seien nicht kompromissbereit gewesen oder immer noch nicht einigungsbereit
  • die geplante Mietzinsreduktion betrage total nur 1,6% des Geschäftsmiete-Jahresvolumens und sei daher für Vermieter verkraftbar
  • das geplante Gesetz bringe Rechtssicherheit und vermeide eine Prozesswelle
  • das Parlament verhalte sich widersprüchlich, wenn es im Sommer mit seinen Motionen bei den Geschäftsmietern Hoffnungen begründet habe und nun die Hilfe doch verwehre.

Die Gegner der Mietzinssenkungsvorlage brachten folgende Gegenargumente vor:

  • verfassungsrechtlich ungerechtfertigter Eingriff in das Eigentumsrecht und in private Vertragsverhältnisse
  • die zu pauschale Regelung für alle Mietverhältnisse berücksichtige die Vertragsvielfalt nicht
  • die geplante Normierung schaffe Ungerechtigkeiten zwischen den Mietern und den Konkurrenten mit eigenen Immobilien oder Geschäftsräumen
  • die Vorlage berücksichtige nicht, dass viele Mieter und Vermieter sich schon geeinigt hätten und dies möglicherweise mit einem anderen Mietzins-Prozenterlass
  • für Notfälle sei eine allgemeine Härtefallhilfe vorgesehen
  • die Kantone dürften mit weiteren Lösungsvorschlägen finanzielle Erleichterungen bringen können.

Ob auch der Ständerat das Gesetzgebungsprojekt stützt, ist noch offen, ebenso der Behandlungszeitpunkt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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