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Gesundheitsrecht / Konsumentenschutz

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Atemschutzmaske «KN95 MASK folding respirator»: Rückruf wegen ungenügender Schutzwirkung

Datum:
16.11.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: News Admin | www.newsd.admin.ch
Die Solupro GmbH ruft in Zusammenarbeit mit der BFU und der Beratungsstelle für Unfallverhütung eine Atemschutzmaske mit der Bezeichnung «KN95 MASK folding respirator» wegen ungenügender Schutzwirkung zurück.

Es gibt offenbar eine Gesundheitsgefährdung. Die betroffenen Masken wurden von der Solupro GmbH, der Mistel Apotheke in Hombrechtikon, der Dr. Andres Apotheke Stadelhofen in Zürich sowie über www.apothekestadelhofen.ch verkauft. Betroffene Kunden können die Masken gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben.

  • Vom betroffenen Produkt ausgehende Gefahr?
    • Ungenügende und falsch deklarierte Schutzwirkung
    • Risiko für Verwender, gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein
  • Betroffenes Produkt?
    • Vom Produktrückruf betroffen ist die Atemschutzmaske mit Bezeichnung «KN95 Mask folding respirator»:
      • vgl. Bild des betroffenen Produkts
      • Die betroffenen Masken wurden verkauft von:
  • Was sollen betroffene Konsumenten tun?
    • Betroffene Kunden werden gebeten, die betroffenen Atemschutzmasken nicht mehr zu verwenden
    • Möglichkeit der Rückgabe am Verkaufsort gegen Kaufpreis-Rückerstattung.

Disclaimer: Der Rückruf basiert auf der durch die BFU verfügten Massnahme, der Inhalt des Rückrufes wurde mit dem Einverständnis des Importeurs publiziert.

Adresse für Rückfragen

Solupro GmbH

Telefon: 071 90 24 05
E-Mail: [email protected]

Medienmitteilung des Büro für Konsumentenfragen vom 13.11.2020

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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