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Erdbebenvorsorge: Bund optimiert Massnahmenprogramm

Datum:
14.12.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Erdbebenrisiko
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bund beabsichtigt die Erdbebenvorsorge in seinem Zuständigkeitsbereich weiter stärken

Hiefür hat der Bundesrat (BR) an der Sitzung vom 11.12.2020 die Tätigkeiten zum Erdbebenschutz der Periode 2017 bis 2020 zur Kenntnis genommen und das Massnahmenprogramm 2021 bis 2024 aktualisiert. Das Programm wird alle vier Jahre aktualisiert.

Schwerpunkte:

  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Kantonen
  • Weiterentwicklung der vorsorglichen Planungen im Falle eines Erdbebens
  • Qualitätssicherung beim erdbebengerechten Bauen.

In der Schweiz sind Erdbeben – zum Glück – eine eher seltene, aber reale und ernstzunehmende Gefahr (siehe Box unten).

Das vom BR am 11.12.2000 beschlossene Massnahmenprogramm hat zum Ziel, ein umfassendes Erdbebenrisikomanagement auf Bundesebene sicherzustellen:

Intensivierung der Zusammenarbeit und der Koordination mit den Kantonen

Die Zuständigkeit für das Erdbebenrisikomanagement liegt mehrheitlich bei den Kantonen. Der Bund hat in den vergangenen 20 Jahren im Rahmen der Umsetzung seines Massnahmenprogrammes (siehe Kasten 3 und Faktenblatt) viele Erfahrungen gesammelt und wertvolle Instrumente zur Umsetzung entwickelt. Dazu gehört zum Beispiel eine Methodik zum Management des Erdbebenrisikos für Eigentümer und Eigentümerinnen, die viele grosse Gebäude besitzen. Durch gemeinsame Projekte, fachliche Unterstützung und einen intensiveren Austausch mit den Kantonen sowie weiteren Stakeholdern will der Bund die Erdbebenvorsorge weiter fördern und stärken.

Erstes Erdbebenrisikomodell Schweiz: fundierte Grundlagen bereitstellen

Ein Erdbebenrisikomodell Schweiz wird unter Federführung des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) an der ETH Zürich entwickelt und 2022 in Betrieb genommen. Auf dieser Grundlage können Bund und Kantone Risikoübersichten erstellen. Im Falle eines Erdbebens ermöglicht es den Behörden, schnell eine Übersicht über mögliche Schäden zu erhalten. Das Modell basiert auf der regelmässig aktualisierten Abschätzung der Erdbebengefährdung, berücksichtigt den Einfluss des lokalen Untergrundes sowie die Verletzbarkeit und den Wert von Gebäuden und Infrastrukturen.

Nationale Vorsorgeplanung Erdbeben

Der Bund wird – gestützt auf die Erkenntnisse u.a. aus der nationalen Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» -eine nationale Vorsorgeplanung erarbeiten. Diese schafft eine gemeinsame Grundlage, wie Bund, Kantone und Betreiber und Betreiberinnen von wichtigen Infrastrukturen (wie z.B. SBB, Swissgrid) die Auswirkungen eines Schadenbebens bewältigen und die zerstörten oder beschädigten Bauten und Infrastrukturen wieder instand stellen können (siehe Kasten 2). Auf Basis dieser Planung sollen ab 2025 alle Stakeholder die noch fehlenden Umsetzungsinstrumente (Vorsorgeplanungen, Notfallplanungen, Instandstellungskonzepte) erarbeiten.

Risikoreduktion durch erdbebengerechtes Bauen

Erdbebengerechtes Bauen ist eine Daueraufgabe: Aus den Inventaren zur Erdbebensicherheit der wichtigen Gebäude im Besitz des Bundes und der Brücken der Nationalstrassen hat der Bund jene Objekte bestimmt, bei denen die Erdbebensicherheit zu verbessern ist. Diese Objekte werden bis spätestens Ende 2035 saniert. Bei Bauvorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich kontrolliert der Bund die Einhaltung der geltenden Anforderungen an die Erdbebensicherheit.

Erdbebengefährdung und Schadenpotenzial in der Schweiz

Die Schweiz weist im Vergleich mit anderen europäischen Ländern eine mittlere Erdbebengefährdung auf, mit regionalen Unterschieden: Das Wallis ist die Region mit der höchsten Gefährdung, gefolgt von Basel, Graubünden, dem St. Galler Rheintal, der Zentralschweiz und der übrigen Schweiz. Regionen ganz ohne Erdbebengefährdung gibt es in der Schweiz nicht. Ein Erdbeben der Magnitude von ca. 6.5 in der Nähe von Basel wie anno 1356 würde heute Gesamtschäden von 50 bis 100 Milliarden Franken verursachen. Bei einem Erdbeben der Magnitude von ungefähr 6.0, wie z.B. 1601 in der Zentralschweiz, würden die Schäden bei 10 bis 20 Milliarden Franken liegen. Die Erde bebt durchschnittlich etwa 500-800 Mal pro Jahr in der Schweiz, allerdings sind nur 10 bis 15 dieser Beben mit Magnituden ab ca. 2.5 spürbar. Die letzten spürbaren Erdbeben mit Magnituden zwischen 3.9 und 4.4 ereigneten sich Ende Oktober/anfangs November im Glarnerland.

Finanzierung des Wiederaufbaus

Die bisherigen Bemühungen, eine obligatorische Erdbebenversicherung durch eine Änderung der Bundesverfassung oder durch ein kantonales Konkordat einzuführen, haben die notwendige politische Unterstützung bislang nicht erhalten. Aufgrund der ungenügenden Deckung bei grösseren Erdbebenereignissen ist zu erwarten, dass Kantone zur Unterstützung des Wiederaufbaus von öffentlichen und privaten Bauten Anträge für ausserordentliche Finanzhilfen des Bundes einreichen werden. Der Bund hat dafür im Rahmen der vergangenen Massnahmenperiode 2017 bis 2020 vorsorglich ein Konzept für die Behandlung der kantonalen Anträge erarbeitet.

Kantone und Versicherungen haben mit der fachlichen Unterstützung des Bundes zwischen 2017 und 2020 ein Konzept für den Aufbau einer gemeinsamen Schadenorganisation bei Erdbeben erarbeitet. Ziel einer solchen Schadenorganisation ist eine schnelle und einheitliche Erfassung der Gebäudeschäden zur Abschätzung der Wiederaufbaukosten. So sollen die Kantone über allfällige ausserordentliche Finanzhilfen entscheiden und die Gelder an die Betroffenen gerecht verteilen können. Der Entscheid der Kantone über diese Schadenorganisation wird für das Frühjahr 2021 erwartet.

Aufgaben des Bundes im Erdbebenrisikomanagement

Die Zuständigkeit für Erdbeben liegt mehrheitlich bei den Kantonen. Der Bund ist als Eigentümer für den Erdbebenschutz seiner Bauten und Anlagen verantwortlich. Als Aufsichtsbehörde insbesondere bei Infrastrukturanlagen (bspw. Bahnanlagen) sorgt der Bund dafür, dass die Anforderungen an die Erdbebensicherheit eingehalten werden. Überdies ist er für die Erdbebenüberwachung, die Warnung und die nationale Gefährdungs- und Risikoabschätzungen zuständig. Weiter kann der Bund die Kantone im Ereignisfall beim Bevölkerungsschutz in ausserordentlichen Lagen subsidiär unterstützen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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