LAWNEWS

Information und Kommunikation / Kommunikation

QR Code

Mobilfunknetze: Besserer Schutz vor Stromausfällen

Datum:
07.12.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Information und Kommunikation
Stichworte:
Kommunikation
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bevölkerung und Wirtschaft sollen auch bei einer Stromversorgungskrise mobile Fernmeldedienste von besonderer Bedeutung nutzen können. Hiezu bedarf es zusätzlicher Vorkehrungen durch die Netzbetreiber. 

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gelangte in seinen Abklärungen zu diesem Schluss.

Die Mobilfunknetze haben eine tragende Rolle bei der Versorgung der Schweiz mit systemrelevanten Fernmeldediensten wie

  • Notruf
  • Breitbandinternet
  • Sprachtelefonie.

Eine gravierende Störung der Mobilfunkdienste etwa infolge eines längeren Stromausfalls hat erhebliche Auswirkungen auf

  • Bevölkerung
  • Wirtschaft
  • Behörden. 

Offenbar haben die interne Abklärungen des UVEK zur sogenannten «Härtung der Mobilfunknetze» durch Notstromversorgungen einen Handlungsbedarf ergeben.

Schätzungen zufolge würden sich die Zusatzkosten für die stromausfallsichere Mobilfunkversorgung für Notrufdienste (erste Etappe) im Bereich von 40 Rappen pro Abonnement und Monat bewegen.

Zu prüfen sei jedoch, wie Synergien mit anderen Notstrom-Vorkehrungen der öffentlichen Hand oder von Privaten die vorzunehmenden Anstrengungen der Mobilfunknetze unterstützen können.

Der Bundesrat hat dies am 04.12.2020 zur Kenntnis genommen und will in einem ersten Schritt die gesicherte Versorgung mit Notrufdiensten veranlassen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.