LAWNEWS

Internetrecht / Internet / Kommunikation / Personenrecht / Staatsrecht

QR Code

BR + Parlament befürworten eine staatlich regulierte elektronische Identifizierungsmöglichkeit (E-ID)

Datum:
15.01.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Internetrecht
Stichworte:
digitale Identität
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BR + Parlament befürworten eine staatlich regulierte elektronische Identifizierungsmöglichkeit (E-ID)

Am 07.03.2021 wird die Schweizer Bevölkerung über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) abstimmen.

Das E-ID-Gesetz schafft die Grundlage:

  • für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität
  • wie sich Personen im Internet eindeutig, sicher und praktisch identifizieren können.

Gegen das E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Im Einzelnen:

Ausgangslage

  • Vieles wird heute über Internet abgewickelt
    • Waren- und Dienstleistungsbezug über private oder staatliche Internetportale
    • Notwendigkeit der Identifikation
    • Verschiedene Verfahren mit Benutzername und Passwort
  • Keines dieser Identifikations-Systeme in der Schweiz ist gesetzlich geregelt
  • Bundesrat (BR) und Parlament haben ein Gesetz ausgearbeitet, welches die Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identifizierungsmöglichkeit (E-ID) enthält
    • Mit der staatlich kontrollierten E-ID können künftig auch Angebote einfach im Internet genutzt werden, für welche bisher ein Erscheinen vor Ort notwendig war
      • zB Handy-Abo
      • zB Bankkonto-Eröffnung
      • zB Bestellung Strafregisterauszug
    • Freiwilligkeit der E-ID

Referendum

  • Gegen das E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen
  • Das Referendumskomitee kritisiert v.a. die Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten

Kontrolle und Aufsicht der E-ID bleibt beim Staat

  • Hoheitliche Funktion
    • Der Bund behält mit dem neuen E-ID-Gesetz seine hoheitlichen Aufgaben
      • Überprüfung und
    • Bestätigung anhand seiner Register die Identität der einzelnen Personen
  • Technische Funktion
    • Die technische Umsetzung und den Betrieb der E-ID überlässt er E-ID-Anbietern, die sich staatlich anerkennen lassen müssen und kontrolliert werden
  • Autorisierte Anbieter
    • zB Unternehmen
    • zB Kantone
    • zB Gemeinden
  • Freie Anbieterauswahl
    • Personen (Teilnehmer), die eine E-ID wollen, sollen wählen können, bei wem sie diese ausstellen lassen
  • Staat ggf. als Ersatzanbieter
    • Erfüllt kein Anbieter die gesetzlichen Anforderungen u. a. an die Sicherheit und den Datenschutz, kann der Staat eine eigene E-ID herausgeben
  • Vorteile der Aufgabenteilung
    • Die vorgesehene Aufgabenteilung sichert
      • die staatliche Kontrolle
      • die bestmögliche Nutzung des digitalen Fortschritts

Eidgenössische Kommission überwacht Sicherheit und Datenschutz

  • Sicherstellung einfacher Käufe
    • Das E-ID-Gesetz stellt sicher, dass Konsumenten für einfache Käufe im Internet weiterhin keine E-ID benötigen
  • Gewährung von Schutz
    • Eine staatliche Institution, die eidgenössische E-ID-Kommission (EIDCOM), soll die korrekte Funktion sicherstellen
  • Aufgabe der EIDCOM
    • Anerkennung der E-ID-Anbieter und ihrer technischen Systeme
    • Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Datenschutz
    • Der Datenschutz im E-ID-Gesetz geht über die Vorgaben des Datenschutzgesetzes hinaus, die E-ID ist damit sicherer als herkömmliche Logins
      • Weitergabe der E-ID bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der E-ID nutzenden Person
      • E-ID-Anbieter dürfen die Daten nur für Identifizierungen verwenden
      • Verbot, sie für andere Zwecke zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben, auch nicht an die Online-Dienste
  • Speicherort
    • Die Daten müssen in der Schweiz gespeichert werden

E-ID ist Schlüssel zur weiteren Digitalisierung

  • Vorteile einer E-ID
    • E-ID macht im Internet alles einfacher, praktischer und sicherer
  • Funktion
    • E‑ID-Gesetz = Schlüssel für die weitere Digitalisierung der Schweiz
  • Neue Angebote + Möglichkeiten
    • Neue Angebote und Möglichkeiten dank dieser wichtigen, staatlich regulierten Basisdienstleistung
  • Wirkung
    • Vorteile für die Bürger
    • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.