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Bundesrat möchte Privatisierung von PostFinance

Datum:
21.01.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Bank, Finanzmarkt, PostFinance
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung PG-/POG-Änderung / Bundeszusicherung zur Deckung einer Eigenmittellücke im Konkursfall

Der Bundesrat (BR) hat am 20.01.2021 entschieden, die Vorlage «Teilrevision des Postorganisationsgesetzes» aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung um ein wesentliches Element zu erweitern:

  • der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt soll durch die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post (und damit indirekt des Bundes) an PostFinance flankiert werden
  • Damit will der Bundesrat den von vielen Vernehmlassungsteilnehmern geäusserten Bedenken in Bezug auf Verfassungsmässigkeit, Wettbewerbsneutralität, Föderalismus und Finanzmarktstabilität Rechnung tragen
  • Da die Herauslösung von PostFinance aus dem Postkonzern eine Neuorganisation der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen voraussetzt, müsste vorgängig das Postgesetz geändert werden.

Erinnerlich gab der BR vom 05.06.2020 bis 25.09.2020 seinen Vorschlag zu einer Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) in die Vernehmlassung.

Die Vernehmlassung bestätigte zwar die Beurteilung des BR, dass die PostFinance und die schweizerische Post vor grossen Herausforderungen stünde und ein Handlungsbedarf bestehe. Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmer vertrat aber die Ansicht, dass die Vorlage des BR nicht ausgereift sei. Vor allem wurden schwerwiegende Bedenken geäussert in Bezug auf

  • Verfassungsmässigkeit
  • Wettbewerbsneutralität
  • Föderalismus
  • Finanzmarktstabilität.

Gemäss BR würden alle Bedenken mit der (indirekten) staatlichen Kontrolle über PostFinance zusammenhängen.

Aus diesem Grund habe der BR an seiner Sitzung vom 20.01.2021 entschieden, die Vorlage um ein zusätzliches Element zu erweitern:

  • Neben der Bestimmung, dass PostFinance keine Kredite und Hypotheken vergeben dürfe, solle nun auch die Vorgabe, dass die Schweizerische Post die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an PostFinance halten müsse, aus dem POG gestrichen werden.

Damit stünde der Weg zur Weiterentwicklung von PostFinance in eine vollwertige inlandorientierte Geschäftsbank offen:

  • Folgen
    • Herauslösung von PostFinance aus dem Postkonzern
    • Entflechtung der Zusammenarbeit zwischen PostFinance und den übrigen Konzerngesellschaften bei der Erbringung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen
    • Revision der Bestimmungen zur Grundversorgung im Postgesetz (PG)
  • Weitere Entscheide des BR
    • Erteilung eines Auftrags an das UVEK, im Laufe dieses Jahres in Absprache mit dem EFD (EFV) konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen zu erarbeiten
    • Ergänzung der Vorlage um eine Bestimmung, welche es dem Bund erlaube, die Post bei der Umsetzung der „Too-big-to-fail“-Gesetzgebung zu unterstützen, da PostFinance als systemrelevante Bank die von der FINMA verlangten, erhöhten Anforderungen an die Eigenmittelausstattung aufgrund ihrer verminderten Ertragskraft nicht vollständig und zeitgerecht aus eigener Kraft erfüllen könne
      • Zusicherung der Eidgenossenschaft als (indirekte) Eigentümerin, dass sie im Konkursfall die verbleibende Eigenmittellücke decke
        • Zeitliche und betragsmässige Begrenzung der Zusicherung
        • Abgeltung der Zusicherung zu marktüblichen Bedingungen
      • Diese Massnahme erweckt den Eindruck, PostFinance sei bereits ein Sanierungsfall.

Es wird sich weisen, wie das „zusätzliche Element“ der „Weiterentwicklung von PostFinance in eine vollwertige inlandorientierte Geschäftsbank“ von den Vernehmlassungsteilnehmern aufgenommen wird.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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