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Strafprozess / Strafverfahren / Strafprozessrecht

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Akteneinsicht: Keine separate Kostenrechnung

Datum:
15.02.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Akteneinsicht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StPO 423

Die Kosten für die Akteneinsichtnahme durch die Parteien zählen zu den Auslagen der Strafbehörde.

Sie gelten als Teil der Verfahrenskosten.

Über ihre Tragung resp. Überwälzung wird im Endentscheid befunden. Sie dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Quelle

Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt

Urteil BES.2020.78 vom 25.08.2020

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