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Coronavirus: Bund weitet Übernahme der Impfkosten aus

Datum:
04.02.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Impfen, Impfung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rückwirkendes Inkrafttreten: 04.01.2021

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 03.02.2021 beschlossen, den Kreis der Personen auszudehnen, die sich in der Schweiz kostenlos gegen das Coronavirus impfen lassen können.

Der Bund übernimmt die Kosten für die Impfung neu auch für:

  • Personen, die in der Schweiz leben, aber nicht obligatorisch krankenversichert sind
    • zB Diplomaten
    • zB Mitarbeiter von internationalen Organisationen
  • Grenzgänger, die nicht in der Schweiz versichert sind und in Schweizer Gesundheitseinrichtungen arbeiten.

Betroffen seien von der neuen Regelung schätzungsweise 150’000 Personen und die Kosten würden sich auf ca. CHF 3.5 Mio. belaufen. Würde für alle diese Personen eine Einzelrechnung ausgestellt, so wären die administrativen Kosten höher als für das Impfen selber, so der Bundesrat.

Die Regelung gelte rückwirkend auf den 04.01.2021.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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