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Coronavirus (COVID-19): BR beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 01.03.2021

Datum:
24.02.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, Coronavirus (COVID-19), COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 24.02.2021 entschieden:

Ab MO 01.03.2021 können wieder öffnen:

  • Läden
  • Museen
  • Bibliotheken-Lesesäle
  • Outdoor-Sport- und Freizeitanlagen
  • Zoos
  • botanische Gärten.

Im Freien sind wieder erlaubt:

  • Treffen im Familien- und Freundeskreis
  • sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen.

Jugendliche sowie junge Erwachsene bis 20 Jahre können wieder nachgehen:

  • (den meisten) sportlichen Aktivitäten
  • kulturellen Aktivitäten.
  • Weiterer Öffnungsschritt:

Der nächste Öffnungsschritt soll am 22.03.2021 erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage zulasse.

Bundesrat und BAG haben den ersten Lockerungsschritt im Einzelnen erläutert (siehe nachfolgende Box):

„Öffnungen: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen

Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.

Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum

Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.

Konsultation: Gewisse Anliegen der Kantone aufgenommen

Die Kantone unterstützen die risikobasierte Öffnungsstrategie des Bundesrats und begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagenen Öffnungen. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid gewisse Anliegen der Kantone und weiterer Akteure berücksichtigt, etwa beim Zeitpunkt des zweiten Öffnungsschrittes, bei den Erleichterungen für junge Erwachsene oder den Menschenansammlungen im Freien. Der Bundesrat verzichtet angesichts der fragilen epidemiologischen Lage hingegen auf eine Öffnung der Restaurantterrassen bereits ab dem 1. März, wie es eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert hat.

Richtwerte für Öffnungsschritt am 22. März

Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.“

Quelle: Medienmitteilung von Bundesrat und BAG vom 24.02.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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