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Coronavirus (COVID-19): Steuererklärung 2020 – Home-Office und Berufskosten

Datum:
19.02.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Home Office, Steuerabzüge, Zürich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für Privatpersonen ist beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 aufgrund der COVID-19-Epidemie folgendes zu berücksichtigen:

  • Kanton Zürich
    • Berufskosten
      • Personen, die im Jahr 2020 corona-bedingt im Homeoffice arbeiteten, haben in der Steuererklärung 2020 keine Kürzung der Berufskos­ten, zum Beispiel beim Arbeitsweg oder bei der auswärtigen Verpflegung, vorzunehmen
    • Arbeitszimmer
      • Es können aber auch keine Kosten für die Nutzung des Arbeitszimmers geltend gemacht werden
    • Ziel
      • Steuerpflichtige
        • Den Steuerpflichtigen soll das Ausfüllen der Steuererklärung vereinfacht werden
      • Steuerbehörde
        • Für die Steuerbehörden wird die Veranlagung weniger aufwändig
  • Kanton Schwyz
    • Berufskosten
      • Auch der Kanton Schwyz lässt die Berufs­kosten für den Arbeitsweg und die auswärtige Verpflegung zum Abzug zu, und zwar auch dann, wenn die Arbeit pandemie-bedingt im Homeoffice erbracht wurde
    • Arbeitszimmer
      • Ebenso ist kein zusätzlicher Ab­zug für das Arbeitszimmer zu Hause möglich.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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