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Vertrag / Vertragsrecht / Vertragsrecht

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Folgen einer einseitigen Preiserhöhung

Datum:
10.02.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Parteien eines Dauerschuldverhältnisses (Jahresabonnement bei Fitnessstudio) haben aus wichtigen Gründen ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Eine einseitige Preiserhöhung, zum Beispiel unmittelbar nach der automatischen Verlängerung der Jahresfrist, bildet einen solchen wichtigen Auflösungsgrund.

Quelle

Bezirksgericht Hinwil
Urteil vom 21.08.2019
FV190009

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