LAWNEWS

Rechtsgebiete / Bau- und Planungsrecht

QR Code

Geoinformationsverordnung (GeoIV): Inkrafttreten der Nutzungsänderungen am 01.03.2021

Datum:
23.02.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Stichworte:
Raumplanungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: Screenshot aus: map.geo.admin.ch
Die Verordnung über Geoinformationen (Geoinformationsverordnung, GeoIV), (SR 510.620), vom 05.10.2007, wurde am 03.04.2020 geändert.

Mit den am 01.03.2021 in Kraft tretenden Bestimmungen soll die Nutzung der Geoinformationen gefördert werden:

  • Geobasisdaten des Bundes­ sollen als sog. „offene Verwaltungsdaten“ inskünftig jedermann frei und kostenlos zur Verfügung stehen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.