LAWNEWS

Verkehrsrecht

QR Code

Mobility-Pricing: BR will Pilotprojekte ermöglichen

Datum:
05.02.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehr
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs bis 17.05.2021

  • Der Bundesrat (BR) hat am 03.02.2021 entschieden, ein Gesetz für Pilotprojekte zu Mobility-Pricing in die Vernehmlassung zu geben.
  • Mit der gesetzlichen Grundlage sollen solche Projekte rechtlich ermöglicht und finanziell unterstützt werden können.
  • Verantwortlich für die Mobility-Pricing-Projekte sind je nach Ausgestaltung die Kantone und Gemeinden oder gar interessierte Organisationen.
  • Verschiedene Regionen haben dem Bund signalisiert, Mobility-Pricing im Rahmen eines Pilotprojekts erproben zu wollen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 17.05.2021.

„Reges Interesse an Pilotprojekten

Der Bund hat im Februar 2020 Kantone und Städte kontaktiert, um das konkrete Interesse an einem Pilotprojekt auszuloten. Darauf wurden beim Bund mehrere Ideen oder Projektskizzen eingereicht. Gemeldet haben sich die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Genf, Jura, Thurgau (Frauenfeld), Wallis und Zug sowie die Städte Bern, Biel/Bienne, Delémont und Zürich. Die interessierten Kantone, Städte und Gemeinden wurden im Herbst 2020 sodann gebeten, ihre Projektskizzen und Ideen im Hinblick auf eine allfällige weitere Vertiefung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu präzisieren.“

Quelle: Mediendienst Bundesamt für Strassen ASTRA

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.