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SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Rückzug des Rechtsvorschlags und formelle Anforderung

Datum:
02.02.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 74 ff.

Der Betreibungsschuldner, der seinen Rechtsvorschlag zurückziehen will, hat seine Rückzugserklärung eigenhändig zu unterzeichnen.

Quelle

5A_870/2019 vom 17.06.2020

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