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Steuerlass und Zumutbarkeit der Versilberung einer selbstbewohnten Liegenschaft

Datum:
17.02.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Steuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Staats- und Gemeindesteuern 2016

Einleitung

Der vorliegende Fall handelt vom Steuererlass resp. von der Zumutbarkeit einer Versilberung der selbstbewohnten Liegenschaft.

Sachverhalt und Erwägungen

Im Rahmen der Erwägungen dieser Streitsache hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (VGer ZH) festgestellt:

  • Unverhältnismässigkeit einer Versilberung
    • Die Veräusserung eines Grundstücks zur Begleichung von Steuerausständen kann in folgenden Fällen als unverhältnismässig erscheinen:
      • Liegenschaftenverkauf würde aufgrund hoher Belehnung keinen nennenswerten Nettoerlös abwerfen
      • Liegenschaftenverkauf stünde in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Steuerausständen
  • Mitverzicht der Hypothekargläubiger als Voraussetzung
    • Eine hohe Hypothekarbelastung steht einem Steuererlass aber regelmässig dann entgegen, wenn nicht zugleich auch der oder die Hypothekargläubiger zu einem anteilsmässigen Forderungsverzicht bereit sind
  • Auswirkungen von Versilberung und Steuererlass
    • Für die Zumutbarkeit eines Verkaufs ist weiter zu beachten:
      • Der Steuererlass bewirkt einen definitiven Verzicht auf die Steuerforderung
      • Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit darf grundsätzlich nicht daran anknüpfen, wie liquide das Vermögen angelegt ist
  • Bedeutung des Grundstückerwerbs für die steuerlass-begründende Notlage
    • Ein Liegenschaftenverkauf ist umso zumutbarer, je mehr der Liegenschaftenerwerb zur erlassbegründenden Notlage beigetragen hat
  • Konkrete Verhältnisse bei der Beschwerdeführerin (BFin)
    • Hergang
      • Erwerb der selbstbewohnten Liegenschaft erst vor wenigen Jahren
      • Investition namhafter Beträge
      • je zu einem Zeitpunkt, als sich die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der BFin) abzeichnete
      • Schwächung der Liquidität
      • Zumutbarkeit, die Steuerausstände aus dem Nettovermögen zu begleichen, nötigenfalls unter Veräusserung ihrer derzeit selbstbewohnten Liegenschaft
    • Künftige Verhältnisse
      • Annahme, dass eine mittelfristige Verbesserung der finanziellen Situation bei der BFin zur Begleichung der Steuerausstände eintritt bei:
        • zumutbarer Ausschöpfung des Arbeitspotenzials der BFin oder
        • Nutzung allfälliger Rentenleistungen
    • Weitere Steuerlass-Hindernisse
      • übrigen Schulden und
      • unterlassene Bildung von Steuerrückstellungen
  • Massnahmen

Entscheid

  • Abweisung
  • Kosten- und Entschädigungsfolgen
  • Rechtsmittelbelehrung

Quelle

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Urteil vom 20.05.2020

SB.2020.00019

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