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Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

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Coronavirus (COVID-19): BR ändert Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV)

Datum:
22.04.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Stichworte:
Coronavirus, Reisende, Verordnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 21.04.2021 die temporäre Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) auf unbefristete Zeit hin verlängert.

Diese Verlängerung kommt dem Schaustellergewerbe zugute:

  • Die RGV soll auch künftig ermöglichen, dass Schausteller eine zeitgerechte Prüfung und Erstellung von Sicherheitsnachweisen für Schaustelleranlagen und Zirkuszelte erhalten können.

Gültigkeitsdauer von Sicherheitsnachweisen

  • Die Gültigkeitsdauer von Sicherheitsnachweisen, die vor dem 11.05.2020 (Inkrafttreten der RGV-Änderung vom 08.05.2020) nach schweizerischem Recht ausgestellt wurden, gilt automatisch um sechs Monate verlängert
  • Mit der unbefristeten Verlängerung dieser Verordnungsbestimmung gilt die Regelung neu über den 10.05.2021 hinaus
  • Damit wird nichtdie Gültigkeitsdauer der Sicherheitsnachweise ein zweites Mal verlängert, sondern die Befristung der RGV-Änderung aufgehoben
  • Beispiel:
    • Bisher:
      • Ein Sicherheitsnachweis, der grundsätzlich nur bis Ende März 2021 gültig wäre, würde wegen der ursprünglich befristeten Verordnungsregelung lediglich bis am 10.05.2021 verlängert (also nur für etwa 1,5 Monate)
    • Neu:
      • Mit der vom BR am 21.04.2021 beschlossenen Änderung der RGV gilt dieser Sicherheitsnachweis neu bis Ende September 2021 (also für sechs Monate länger).

Automatische Anerkennung von ausländischen Inspektionsstellen

  • Ausländische Inspektionsstellen, welche über eine gültige Akkreditierung für den entsprechenden Bereich (für fliegende Bauten, Anlagen für Veranstaltungsplätze, Vergnügungsparks bzw. Zelte) verfügen, gelten automatisch als anerkannt
  • Dieser Automatismus gilt für akkreditierte Inspektionsstellen, wie namentlich:
    • Deutschlands: DAkkS
    • Frankreich: Cofrac
    • Österreich: AA
    • Italien: Accredia
  • In der Schweiz ist laut BR in diesem Bereich derzeit keine akkreditierte Inspektionsstelle mehr ansässig.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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