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Entsendegesetz (EntsG): BR verabschiedet Botschaft zur Gesetzesänderung

Datum:
29.04.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitnehmer, Bundesrat, Entsendegesetz, Entsendung, Wirtschaft
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 28.04.2021 hinsichtlich der Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) verabschiedet:

  • die Botschaft sowie
  • den Gesetzesentwurf.

Die Revision sieht vor, dass die Entsendebetriebe aus EU-Mitgliedstaaten zukünftig zur Einhaltung von kantonalen Mindestlöhnen verpflichtet werden können.

Grundlagen

  • Die Revision setzt die Motion Abate 18.3473 um, welche aufgrund der Einführung von kantonalen Mindestlohngesetzen eingereicht wurde
    • Die Motion verlangte vom BR, dass die kantonalen Mindestlöhne auch von Entsendebetrieben aus der EU garantiert werden müssten
  • Mit der nun geplanten Umsetzung gilt diese Regelung aber nur dann, wenn
    • das kantonale Gesetz den Mindestlohn auch für diejenigen Arbeitnehmer zur Anwendung bringt, die ihren gewöhnlichen Arbeitsort ausserhalb des entsprechenden Kantons haben
  • Die Vorlage sieht weiter vor, dass die Kantone
    • die Einhaltung der kantonalen Mindestlohnbestimmungen kontrollieren und
    • den Vollzug gemäss ihren kantonalen Bestimmungen durchführen können.

Umsetzung

Mit der vorgeschlagenen Umsetzung wird verfolgt:

  • Verfassungsrechtliche Kompetenzordnung von Kanton und Bund
  • Gewährleistung der Einhaltung des Nichtdiskriminierungsgebots, welches im Freizügigkeitsabkommen mit der EU verankert ist:
    • Gleichbehandlung aller Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer, die in einem Kanton mit einem Mindestlohngesetz arbeiten.

Explizite Regelung der Kürzung von Bundessubventionen

Mit der Revision wird eine explizite Grundlage geschaffen, für:

  • die Ermächtigung des Bundes zu einer Kürzung oder Rückforderung der Bundessubventionen, wenn die Vollzugsorgane die entsende- oder schwarzarbeitsrechtlichen Aufgaben nicht oder mangelhaft erfüllen
  • neue Bestimmungen
  • des Entsendegesetzes und
  • des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit
  • eine Plattform der Vollzugsorgane (Sozialpartner und Kantone) zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen und Informationen für den Vollzug des Entsendegesetzes zur Verfügung zu stellen
  • die Aufbewahrung und Wartung der notwendigen Daten der Plattform.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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