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Illegale Bauten ausserhalb Bauzone: Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verwirkt auch nach 30 Jahren nicht

Datum:
28.04.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beseitigung aller baurechtswidrigen Gebäude + Anlagen, auch derjenigen von 1983

Die Behörden können den Rückbau von Gebäuden und Anlagen, welche ehemals ausserhalb der Bauzone illegal erstellt wurden, ohne Rücksicht auf den Bauzeitpunkt anordnen.

Anders als bei illegal erstellten Bauten innerhalb der Bauzone verwirkt die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausserhalb der Bauzone nicht nach 30 Jahren.

Urteil

Das Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung auf www.bger.ch veröffentlicht (Datum noch nicht bekannt): Rechtsprechung > Rechtsprechung (gratis) > Weitere Urteile ab 2000 > 1C_469/2019 eingeben.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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