LAWNEWS

Gesundheitsrecht / Reiserecht

QR Code

Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste für eine Einreise ab 20.05.2021

Datum:
20.05.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG, BAG-Risikoländer, Coronavirus, COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die ab DO 20.05.2021 gültige Liste der COVID-19-Risikoländer publiziert.

Personen, die aus den gelisteten „Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko“ einreisen bzw. zurückkehren, müssen sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer der Melde- und Quarantäne-Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 10’000. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung dieser Pflichten durch unangemeldete Besuche!

Von der BAG-Risikoländerliste genommen

Ab dem 20.05.2021 sind nicht mehr auf der BAG-Risikoländer-Liste:

  • Frankreich:
    • Region Bretagne
    • Region Nouvelle-Aquitaine
  • Italien:
    • Region Basilikata
  • Katar
  • Österreich:
    • Land Oberösterreich
    • Land Salzburg
  • Palästinensisches Gebiet (Besetztes)
  • Polen
  • Serbien
  • Ungarn.

Liste gültig bei einer Einreise ab 20.05.2021

  1. Staaten*
  • Ägypten
  • Andorra
  • Argentinien
  • Bahrain
  • Belgien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Estland
  • Georgien
  • Iran
  • Kolumbien
  • Kroatien
  • Kuwait
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malediven
  • Mexiko
  • Mongolei
  • Niederlande (Königreich der)
  • Paraguay
  • Schweden
  • Seychellen
  • Slowenien
  • Tansania
  • Türkei
  • Uruguay
  • Zypern
  1. Staaten* mit einer besorgniserregenden Variante
  • Brasilien
  • Indien
  • Kanada
  • Nepal
  • Südafrika

*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.