LAWNEWS

Arbeitsrecht / Steuern Privatpersonen / Unternehmenssteuern

QR Code

Coronavirus (COVID-19): Steuerliche Handhabung von Pauschalspesen

Datum:
26.05.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinsichtlich der Pauschalspesen ist folgendes zu berücksichtigen:

  • Gültigkeit der Spesenreglemente trotz der Corona-Pandemie
  • Pensum-Schwankungen
    • Kein Einfluss auf die Beurteilung von Pauschalspesen sollten haben:
      • Kurzfristige und / oder vorübergehende Schwankungen im Ar­beitspensum oder
      • die vorüberge­hende Anordnung von Homeoffice-Arbeit
  • Deckung effektiver Auslagen
    • Pauschalspesen sollten jedoch die effektiven Auslagen des Arbeitneh­mers abdecken
  • Kurzarbeit etc.
    • In den Fällen von
    • ist nicht auszuschliessen, dass
      • die Pauschalspesen ab einem ge­wissen Zeitraum (oft ab 3 Monaten) in bestimmten Fällen von den Steuerbehörden als nicht mehr gerechtfertigt erachtet werden und
        • entweder im Umfang der Kurzarbeit bzw. der Homeoffice-Arbeit des Aussendienstlers reduziert
        • oder als Lohnbestandteil berücksichtigt werden
  • Einzelfallverhältnisse massgebend
    • Letztlich dürften die individuell konkreten Verhältnisse des einzelnen Steuerpflichtigen für eine Abweichung von bewilligten Pauschalspesen massgebend sein.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.