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Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste soll auf Staaten mit Virusmutationen reduziert werden

Datum:
14.06.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG, BAG-Risikoländer-Liste, Coronavirus, COVID-19, Risikoländer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Der Bundesrat (BR) hat über geplante weitere Lockerungen bei den Corona-Massnahmen (5. Öffnungsschritt) vorinformiert. Der definitive Entscheid wird am 23.06.2021 erwartet.

Keine Aufhebung der BAG-Risikoländerliste, aber Reduktion

Die BAG-Risikoländerliste soll zwar nicht abgeschafft, aber reduziert werden.

Ab 28.06.2021 soll daher folgendes gelten:

  • Reduktion der Risikoländerliste des BAG auf Staaten und Regionen, in welchen eine «besorgniserregende Virusvariante zirkuliert».

Nach dem aktuellem Stand wären nur noch sechs Länder auf der Liste:

  • Brasilien
  • Indien
  • Kanada
  • Nepal
  • Südafrika
  • Vereinigtes Königreich

Die Reduktion der BAG-Risikoländerliste bedeutet:

  • Entfall der Quarantänepflicht, auch bei Staaten mit höherer Inzidenz als die Schweiz
  • Anwendung der grenzsanitarischen Massnahmen neu nur noch auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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