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Coronavirus (COVID-19): Entschädigung auch öffentlich-rechtlicher Institutionen für familienergänzende Kinderbetreuung

Datum:
23.06.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Kinderbetreuung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufgrund der Änderung des Covid-19-Gesetzes durch das Parlament hat der Bundesrat (BR) die Ausführungsbestimmungen in einer Verordnung festgelegt und am 18.06.2021 verabschiedet:

  • Bundesunterstützung an die Kantone
    • Der Bund wird Kantone, welche ein Entschädigungssystem für die von der öffentlichen Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung eingerichtet haben, finanziell unterstützen
  • Analoge Unterstützung wie für die Privatwirtschaft
    • Wie bei den privaten Institutionen soll die Ausfallentschädigung auch hier die vom 17.03.2020 bis 17.06.2020 aufgrund der Massnahmen zur Covid-19-Epidemie-Bekämpfung entstandenen finanziellen Verluste decken
  • Inkrafttreten
    • Die Verordnung tritt per 01.07.2021 in Kraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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