LAWNEWS

Bankenrecht / Bankenrecht / Finanzmarktregulierung / Verwaltungsrecht / Wettbewerbsrecht

QR Code

PostFinance: BR will Rahmenbedingungen verbessern

Datum:
30.06.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Sanierung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: © PostFinance AG 2017, Alle Rechte vorbehalten

Botschaft zur POG-Änderung / Bundeszusicherung zur Abdeckung der Notfallkapitallücke

  • Der Bundesrat (BR) hat am 30.06.2021 die Botschaft zur Änderung des Postorganisationsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet:
  • PostFinance soll die selbstständige Hypotheken- und Kredit-Vergabe an Dritte ermöglicht werden
  • Der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt soll durch die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post (Bund) an PostFinance flankiert werden

Der Bund wurde weiter dazu ermächtigt, eine zeitlich befristete und quantitativ limitierte Kapitalisierungszusicherung an den Postkonzern abzugeben, um die bestehende Notfallkapitallücke bei PostFinance abzudecken.

Letztlich steht der Bund als indirekter Alleineigentümer von PostFinance in der Pflicht, das Institut bei der Umsetzung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung zu unterstützen.

Die Privatisierung von PostFinance bedeutet deren Herauslösung aus dem Postkonzern. Die derzeit bestehende enge Verflechtung und Zusammenarbeit zwischen PostFinance und den übrigen Bereichen des Postkonzerns – v.a. bei der Erbringung der Grundversorgung – muss für einen solchen Schritt angepasst werden. Diese Anpassung soll laut BR im Rahmen einer Revision des Postgesetzes (PG) geschehen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.