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(Teilweiser) Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten für Ganztags-Schule / -Kindergarten

Datum:
26.07.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Direkte Bundessteuer, Kinderbetreuung, Steuerabzug
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Direkte Bundessteuer 2017 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2017

Für die Steuerabzugsberechtigung sind die Kosten für den Besuch einer Ganztagesschule bzw. eines Ganztageskindergarten (Swiss International School) aufzuteilen in:

  • Ausgaben für die Ausbildung der Kinder (Schulgeld) und
  • reine Betreuungskosten.

Die Betreuungskosten und die separat bezahlten Kosten für Ferien- und Randzeitenbetreuung sind abzugsfähig.

Die Ausbildungskosten demgegenüber nicht.

Im konkreten Fall erwies sich der Kostenansatz von CHF 9.– / h für die Betreuungszeit als angemessen.

Teilweise Gutheissung von Rekurs und Beschwerde.

Quelle

Steuerrekursgericht des Kantons Zürich
Entscheid vom 04.01.2021
2 DB.2020.78
2 ST.2020.88
(rechtskräftig)

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