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BR macht Auslegeordnung zur Individualbesteuerung

Datum:
28.09.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzesvorlage für 2022 / Eliminierung der steuerlichen Heiratsstrafe

Der Bundesrat (BR) hat an der Sitzung vom 24.09.2021 die „Auslegeordnung“ zur Individualbesteuerung gutgeheissen.

Gemäss Bericht wurden drei Modelle der Individualbesteuerung untersucht:

  • Jedes der geprüften Modelle wurde dargestellt:
    • aufkommens-neutral
    • mindereinnahmen-bezogen.
  • Bei Mindereinnahmen von ca. CHF 1,5 Mrd. bei der direkten Bundessteuer könnten steuerliche Mehrbelastungen weitgehend vermieden werden.
  • Das Steuerverfahrensrecht müsste angepasst werden.

Einleitung

In der Herbstsession 2020 nahm das Parlament die Verabschiedung einer Botschaft des BR zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 auf.

  • Der Bericht «Auslegeordnung zur Individualbesteuerung» untersuchte drei Modelle, wie die Individualbesteuerung in der Schweiz umgesetzt werden könnte.

Für Vergleichbarkeit werden die Modelle im Bericht aufkommensmässig auf eine Stufe gestellt.

  • Mit zwei Varianten zeigt der Bericht auf,
    • wie sich die Einführung der Individualbesteuerung auf die verschiedenen Haushaltstypen auswirken würde.
  • Eine Variante geht aus
    • von einer aufkommensneutralen Ausgestaltung aus, die bei der direkten Bundessteuer gegenüber dem Status quo weder Mehr- noch Mindereinahmen erzeugt.
  • Die zweite Variante analysiert
    • die Auswirkungen bei Mindereinnahmen von ca. CHF 1,5 Mrd. bei der direkten Bundessteuer.
  • Um die angestrebten finanziellen Auswirkungen zu erreichen,
    • würden die Steuertarife erhöht bzw. gesenkt.

Drei Modelle der Individualbesteuerung

  • Reine Individualbesteuerung:

    • =   Erfassung des Einkommens und des Vermögens jeder Person separat, unabhängig vom Zivilstand.
    • Für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung
      • Es sind keine Entlastungsmassnahmen vorgesehen.
      • Daher: Stärkere Belastung als Paare mit gleichmässig verteilten Einkommen.
  • Modifizierte Individualbesteuerung:

    • =   Entlastung der Paare mit ungleicher Einkommensaufteilung oder Vereinfachung der Steuerveranlagungen.
    • Bei ungleichmässiger Einkommensaufteilung oder bei pauschaler Zuweisung bestimmter Einkommensbestandteile auf die Eheleute
      • Ein Abzug möglich.
    • Für alleinstehende oder alleinerziehende Personen
      • Abzüge denkbar.
  • Individualbesteuerung gemäss Ecoplan:

    • =   Vorschlag dem Grundsatz nach, Haushalte mit Kindern zu entlasten.
    • Für Steuerpflichtige mit Kindern
      • Anwendung des Elterntarifs gemäss heutigem Recht
    • Für Steuerpflichtige ohne Kinder
      • Anwendung des Grundtarifs.
    • Für Paare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung und Alleinstehende
      • Das Modell sieht keine Massnahmen vor.

Auswirkungen einer aufkommensneutralen Umsetzung

Die Auswirkungen wären die folgenden:

  • Bei Ehepaaren mit gleichmässiger Einkommensaufteilung
    • würde ein Übergang zur Individualbesteuerung tendenziell zu einer steuerlichen Entlastung führen.
  • Bei einer ungleichmässigen Einkommensaufteilung
    • wäre tendenziell eine Mehrbelastung zu erwarten.
  • Bei der modifizierten Individualbesteuerung
    • könnte die Mehrbelastung für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung durch einen Abzug gemildert werden.
  • Weil die kinderrelevanten Abzüge hälftig zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden,
    • könnten diese je nach Konstellation teilweise ins Leere fallen.
    • könnte dies bei Ehepaaren mit Kindern zu Mehrbelastungen gegenüber dem geltenden Recht führen bzw. die Entlastungswirkung abschwächen.
  • Das Ecoplan-Modell führt
    • vor allem bei Ehepaaren mit Kindern zu Entlastungen gegenüber dem geltenden Recht.
  • Die reine Individualbesteuerung führt
    • bei Alleinstehenden ohne Kinder zu einer steuerlichen Entlastung.
  • Bei der modifizierten Individualbesteuerung und beim Ecoplan-Modell resultiert
    • für diese Personengruppe eine Mehrbelastung.
      • Grund
        • Bei der modifizierten Individualbesteuerung würde der Abzug für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung und beim Ecoplan-Modell die Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern durch eine entsprechende Erhöhung des Tarifs kompensiert.

Auswirkungen einer Umsetzung mit Mindereinnahmen

Die Variante mit den CHF 1,5 Mrd. Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer würde erbringen:

  • Steuerliche Entlastung der Haushaltskonstellationen
  • Entsprechung der Verteilung der steuerlichen Entlastung dem Profil der Mehr- bzw. Minderbelastung in der aufkommensneutralen Variante.
  • Entstehung möglicher Mehrbelastungen namentlich im Falle der reinen und der modifizierten Individualbesteuerung auch in dieser Variante bei
    • Alleinstehenden mit Kindern oder
    • Ehepaaren mit sehr ungleichmässiger Einkommensaufteilung.

Steuerliche Entlastungen fallen in beiden Varianten vorwiegend an bei

  • einkommensstarken Personen.

Auswirkungen auf die Erwerbsanreize

Der reinen Individualbesteuerung und dem Ecoplan-Modell kommen zu:

  • Positive Arbeitsmarkteffekte
  • Wachstumseffekte
  • Mobilisierung, insbesondere der Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

Auch bei Umsetzung der modifizierten Individualbesteuerung sind zu erwarten:

  • Beschäftigungsimpulse
  • Abschwächung, wenn Massnahmen zur Entlastung von Paaren mit nur einem Einkommen eingeführt würden.

Weiteres Vorgehen

Nächste Schritte:

  • Konsultation der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von National- und Ständerat, durch das Eidgenössische Finanzdepartement EFD.
  • Auftrag an das EFD, bis Herbst 2022 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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