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Gesundheitsrecht / Reiserecht

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Coronavirus: BR will Schweizer Tourismus unterstützen

Datum:
06.09.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, Coronavirus (COVID-19), COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Recovery-Programm

Der Bundesrat (BR) hat am 01.09.2021 ein Recovery Programm für den Schweizer Tourismus verabschiedet.

Der BR möchte damit die Erholung des Tourismus nach der Covid-19-Pandemie vorantreiben.

Das Programm ausgerichtet auf:

  • eine Nachfragewiederbelebung
  • den Erhalt der Innovationsfähigkeit
  • die Förderung durch Bundesmittel.

Im Recovery Programm des BR sind konkret drei Massnahmen vorgesehen:

  • Erste Massnahme
    • Zusatzmittel in der Höhe von CHF 30 Mio. für die Nachfrageförderung über Schweiz Tourismus für die Jahre 2022 + 2023.
    • Ziele
  • In erster Linie Rückgewinnung ausländische Gäste
  • Stärkung einer nachhaltigen Tourismusentwicklung
  • Wiederbelebung der Städte- und Geschäftstourismus
  • Entlastung der Tourismuspartner.
    • Zusätzliche CHF 20 Mio.
  • für Marketingaktivitäten
    • Weitere CHF 10 Mio.
  • für die finanzielle Entlastung der Tourismuspartner von Schweiz Tourismus.
  • Zweite Massnahme
    • Erhöhung des Bundesanteil bei Innotour-Projekten für den Zeitraum 2023 bis 2026 von max. 50 % auf neu max. 70 %
  • Folge: Sinken der Innovationskosten im Tourismussektor.
  • Tourismussektor soll trotz länger anhaltender Krise in der Lage sein,
  • Innovationen und Produktentwicklungen umzusetzen
  • Neues zu initiieren
  • Kooperationen einzugehen.
    • Die Umsetzung der Massnahme bedingt
  • eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sowie
  • zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 20 Mio.
  • Dritte Massnahme
    • Projektförderung über die Neue Regionalpolitik für die Periode 2020-2023
  • zusätzliche Mittel von CHF 10 Mio.
    • Ziel:
  • Zusätzlicher Schub für die Projektförderung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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