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Gesundheitsrecht / Reiserecht

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Coronavirus: SEM-Risikoländerliste aktualisiert

Datum:
27.09.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Kostenfreies Testen, Zertifikatspflicht für Touristen, Zugangserleichterung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten am 27.09.2021, 00.00 Uhr

Einleitung

Die SEM-Risikoländerliste ist den Mittelpunkt gerückt.

Unterschied Liste SEM im Verhältnis zur BAG-Risikoländerliste

Das Staatssekretariat für Migration SEM führt – ähnlich wie das BAG früher – eine Liste mit Risikoländern:

  • Es geht um die Frage, aus welchem Land in die Schweiz eingereist werden  darf.
  • Wer über einen Schweizer Pass oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügt, darf aus jedem Land in die Schweiz einreisen.

Wer in die Schweiz einreisen darf, muss prüfen, welche Regeln für Ihre Einreise gelten:

  • Es kann sein, dass
    • ein Einreiseformular auszufüllen ist,
    • ein negativer Test vorgewiesen und/oder in Quarantäne gegangen werden muss.

SEM-Länderrisikoliste aktualisiert

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat in Übereinstimmung mit den übrigen Schengen-Staaten die Risikoliste aktualisiert:

  • Auf Grund der epidemiologischen Entwicklung ist hinsichtlich der Einreisebeschränkungen folgendes zu beachten:
    • Von der Liste gestrichen
  • Uruguay
    • Neu auf der Liste der Einreisebeschränkungen
  • Albanien
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Brunei
  • Japan
  • Serbien.
    • Inkrafttreten der Einreisebeschränkung für die neu auf der Liste eingetragenen Länder
  • Die Änderungen treten auf den 27.09.2021 um 00:00 Uhr in Kraft.

Einreise-Untersagung

Die Einreise aus einem Risikostaat ist für Ausländer untersagt,

  • die ohne Nachweis einer anerkannten Impfung für einen Kurzaufenthalt in die Schweiz einreisen wollen.

Personenkreis:

  • Dies betrifft insbesondere Touristen.
  • Personen mit Schweizer Pass oder gültiger Aufenthaltsbewilligung dürfen einreisen,
    • jederzeit
    • aus jedem Land
    • in die Schweiz.

Einreiseformular:

  • Alle Einreisenden müssen ein Einreiseformular vorweisen.
  • Zudem müssen alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, ein negatives Testergebnis vorweisen.
  • Vgl. die Einreisebestimmungen auf den Webseiten des SEM und des BAG.

Travelcheck

  • Mittels des Online-Tools «Travelcheck» kann überprüft werden,
    • welche Personen
    • aus welchen Ländern
    • unter welchen Bedingungen
    • in die Schweiz einreisen können.

Dokumente

Links

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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