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Coronavirus: Zur weiteren Krisen-Bewältigung soll das Covid-19-Gesetz zum Teil verlängert werden

Datum:
02.09.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Bundesrat, Coronavirus, COVID-19, Strategie
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 01.09.2021 über die mittelfristige Strategie zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie beraten:

  • Dabei hat er festgestellt, dass einige Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zur Bewältigung der Pandemie unter Umständen noch länger gebraucht werden könnten.
  • Er hat darum entschieden, dem Parlament vorsorglich einen Verlängerungsantrag zu stellen.

Verlängerung des Covid-19-Gesetzes

In Anbetracht der unsicheren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat der BR beschlossen, dem Parlament die Verlängerung einiger Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zu beantragen:

  • Eine entsprechende Botschaft soll bis Ende Oktober vorliegen.
  • Die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes weisen eine unterschiedliche Geltungsdauer auf, zB:
    • gesetzliche Grundlage für das Covidzertifikat (Artikel 6a)
  • in Kraft bis Ende 2022.
    • Die meisten Bestimmungen des Gesetzes
  • Auslaufen Ende 2021.

Verlängerungsziel

Mit ihrer Verlängerung um voraussichtlich ein Jahr möchte der BR sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die betroffenen Instrumente verfügt:

  • Pandemie-Bekämpfung
  • Bekämpfung der Folgen in den Bereichen
    • Gesundheit
    • Arbeitnehmerschutz
    • Sport und Kultur.

Ohne Verlängerung eingeschränkte Handlungsfähigkeit

Ohne die gezielte Verlängerung der Geltungsdauer von einigen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes könnte sich die Handlungsfähigkeit des BR bei der Bewältigung der Pandemie im kommenden Jahr als erheblich eingeschränkt erweisen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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