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Eigenmietwert: SR für Abschaffung + Besteuerungssystem-Wechsel

Datum:
24.09.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

17.400 Parlamentarische Initiative – Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Einleitung

Zweimal ist die Idee, den Eigenmietwert abzuschaffen, an der Urne gescheitert und bereits mehrfach im Parlament.

Der Ständerat (SR) will nun den umstrittenen Eigenmietwert erneut abschaffen.

Gegenstand der Parlamentarischen Initiative

Gestützt auf BV 160 Abs. 1 und Parlamentsgesetz 107 reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates am 02.02.2017 folgende parlamentarische Initiative ein:

„Bei selbstgenutztem Wohneigentum soll für den Hauptwohnsitz – nicht jedoch für Zweitwohnungen – ein genereller Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vollzogen und der Eigenmietwert abgeschafft werden. Dabei sind die gesetzlichen Grundlagen (DBG, StHG) so anzupassen, dass das neue System unter Berücksichtigung eines langfristigen Durchschnittszinses möglichst haushaltneutral wirkt, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern entstehen und nach Massgabe der Verfassungsbestimmungen das Wohneigentum gefördert wird.“

Gründe für die Abschaffung des Eigenmietwerts

Im Rat war oft die Rede von „Empfindungen“, von Ungerechtigkeit, von Verärgerung über die steuerliche Aufrechnung eines „fiktiven Einkommens“, welches v.a. nach der Pensionierung nicht nachvollziehbar und stossend sei.

Permanenter Ärger sei bei der Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums vorhanden, bei den Steuerpflichtigen, bei den Ämtern und in der Politik. Die meistgenannten Probleme sind:

  • Unverständnis
  • Für viele zu teuer
  • Rentner-Problem
  • Verschuldungsanreize

Ein nicht nachvollziehbares und nicht akzeptiertes Steuersystem bilde ein ernsthaftes Problem.

Die heutige Regelung trage zudem zu einer hohen Verschuldung der Privathaushalte bei.

Aus all diesen Gründen sei die parlamentarische Initiative eine gute Idee, den Eigenmietwert abzuschaffen, so der Tenor.

Ständerat als Erstrat

Der SR hat als Erstrat die Vorlage durchberaten, mit dem Ergebnis:

  • Abschaffung des Eigenwerts auf Bundes- und Kantonsebene
  • Grundsätzlicher Wechsel im schweizerischen Besteuerungssystem
  • Selbstbewohnte Zweitliegenschaften + Kapitalanlageliegenschaften
    • Diese sollen aber wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.
    • (Der BR und eine Ratsminderheit wollten den Eigenmietwert auch bei selbstbewohnten Zweitliegenschaften abschaffen.)
  • Schuldzinsabzug unter Bedingungen weiterhin möglich
    • Der Abzug von Schuldzinsen soll unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich sein:
      • Schuldzinsen, die Gewinnungskosten darstellen, sollen weiterhin im Umfang von 70 % der steuerbaren Vermögenserträge abzugsfähig sein.

Abstimmungsergebnis

Der SR hat der Vorlage mit 20 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Fortgang des Geschäfts

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat (NR).

CHRONOLOGIE

  • 02.02.2017   KOMMISSION FÜR WIRTSCHAFT UND ABGABEN SR

Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten

  • 14.08.2017   KOMMISSION FÜR WIRTSCHAFT UND ABGABEN NR

Zustimmung

Fristverlängerung

  • BIS ZUR HERBSTSESSION 2021.

ENTWURF 1

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

BBl 2021 1632

Fristverlängerung

  • BIS ZUR HERBSTSESSION 2021.
  • 21.09.2021   STÄNDERAT

Beschluss abweichend vom Entwurf

Stand der Beratungen: Behandelt vom Ständerat

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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