SchKG 83 Abs. 2 / OR 17
Auch im Aberkennungsprozess muss der Schuldner einer abstrakten Schuldanerkennung nicht nur den Forderungsgrund, sondern auch den Nichtbestand beweisen.
Quelle
BGer 4A_201/2018 vom 12.02.2019
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGer 4A_201/2018 vom 12.02.2019 | bger.ch
- Exkurs: Aberkennungsklage | rechtsoeffnung.ch
- Rechtsöffnung | rechtsoeffnung.ch
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