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SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Provisorische Rechtsöffnung: Rechtsöffnungstitel bei Konkursverlustschein

Datum:
30.09.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Provisorische Rechtsöffnung, Rechtsöffnung, Rechtsöffnungstitel
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: post.ch

Die provisorische Rechtsöffnung gestützt auf einen Konkursverlustschein ist nicht zulässig, wenn die Berechtigung der Gesuchstellerin an der darin „verbrieften“ Forderung nicht lücken­los durch Urkunden nachgewiesen ist.

Im konkreten Fall war der Übergang der Forderung von der im Verlustschein aufgeführten Gläubigerin (B. [Bank]) auf die im Zahlungsbefehl als Gläu­bigerin bezeichnete Gesuchstellerin nicht lückenlos und damit nicht liquid nachge­wiesen. Mangels erstellter Identität der aus dem „Titel“ berechtigten und der betreibenden Partei wurde das Rechtsöffnungsgesuch abgeweisen.

Bezirksgericht Zürich

Einzelgericht Audienz

Urteil vom 24.08.2020

EB200472

ZR 120 (2021) Nr. 18, S. 61 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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