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Eherecht / Eheschliessung / Ehe / Familienrecht / Kindsrecht

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Berechnung des Kindesunterhalts

Datum:
11.10.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 276 / ZGB 285

Eventuelle Drittbetreuungskosten des Kindes sind bei der Berechnung des Kindesunterhalts in dessen Bedarf aufzunehmen.

Arbeitet der hauptbetreuende Elternteil mehr, als er nach dem sog. „Schulstufenmodell“ verpflichtet wäre, ist diesem Umstand im Rahmen der Überschussverteilung Rechnung zu tragen.

Quelle

BGer 5A_519/2020 vom 29.03.2021

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