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Strafrecht

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Strafanzeige der BA: Die AB-BA beschliesst die Einsetzung eines a.o. Staatsanwalts

Datum:
13.10.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Strafuntersuchung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Re: Publikation in der „Die Weltwoche“ zu BR Alain Berset

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat gemäss Medienmitteilung vom 28.09.2021 die Einsetzung einer ausserordentlichen Staatsanwältin oder eines ausserordentlichen Staatsanwalts zur Prüfung der Strafanzeige der Bundesanwaltschaft vom 17.09.2021 beschlossen.

Hintergrund

Die Einsetzung einer a.o. Staatsanwältin oder eine a.o. Staatsanwalts steht im Zusammenhang mit einem im Magazin «Die Weltwoche» publizierten Artikel über Bundesrat Alain Berset.

Strafanzeige gegen unbekannt

Die BA reichte bei der AB-BA Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein.

Externe(r) Untersuchungsbeauftragte(r)

Da als mögliche Täterinnen und Täter, nebst anderen Personen, auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der BA in Frage kommen können, besteht die Zuständigkeit der AB-BA aufgrund von Artikel 67 des Strafbehördenorganisationsgesetzes.

Die AB-BA will baldmöglichst eine geeignete Person einsetzen, welche die Strafanzeige prüft und die Untersuchung durchführt.

Hinweis

„Zur AB-BA:

Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei im Anwaltsregister eingetragene Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.“

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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