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Autoheck-Veloträger: Erlaubnis für drittes Kontrollschild, in roter Farbe

Datum:
10.11.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Vereinfachung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 01.03.2022

Ab 01.03.2022 soll ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heckveloträgern bestellt werden können.

Das dritte, rote Kontrollschild für Autos kann am Heckträger montiert werden. So entfällt das Ummontieren des hinteren Kontrollschilds vom Auto auf den Heckträger.

Die kantonalen Strassenverkehrsämter und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) arbeiten eng an der Einführung des neuen Kontrollschilds zusammen.

Funktion und Wirkungen

Das neue rote Kontrollschild ist

  • eine Kopie des hinteren (weissen) Hauptschilds;
  • daher rot und nicht weiss, um Missbräuche zu verwenden;
  • ohne eigenständige rechtliche Bedeutung;
  • ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar zu verwenden;
  • freiwillig.

Fakultative Anwendung

Es ist weiterhin erlaubt, das hintere (weisse) Kontrollschild am Fahrradträger zu montieren.

Bestellmöglichkeit

Das dritte Schild kann ab 01.03.2022 bei den Strassenverkehrsämtern bestellt werden.

Internationaler Akzept

Italien (I), Österreich (A) und das Fürstentum Liechtenstein (FL) haben bereits bestätigt, dass das rote Schild auf ihrem Staatsgebiet verwendet werden darf.

Bei ASTRA laufen zudem Abklärungen mit weiteren Nachbarstaaten, damit dieses Kontrollschild bekannt ist und akzeptiert wird.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

© Foto: Astra

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