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Einheitlicher pauschaler Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden

Datum:
18.11.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Steuerabzug
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BR-Auftrag an EFD zur Vorlagenausarbeitung

Die zunehmende Bedeutung des mobilen Arbeitens (sog. „Telearbeit“ oder „Remote Working“) wirft bekanntlich zahlreiche Fragen zu den steuerlichen Abzügen bei den unselbständig Erwerbenden auf.

Der Bundesrat hat am 17.11.2021 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, hiezu eine Vorlage auszuarbeiten.

Einleitung

Gemäss den Eckwerten des BR könnten unselbständig erwerbende Personen künftig wählen zwischen

  • einer Pauschale für sämtliche Berufskosten, zB
    • auswärtige Verpflegung
    • Fahrtkosten
    • übrige Berufskosten
  • oder
  • der Geltendmachung der tatsächlichen Kosten.

Bundessteuer

Wer die tatsächlichen Kosten geltend macht, könne bei der direkten Bundessteuer weiterhin höchstens CHF 3’000 für Fahrtkosten in Abzug bringen.

Kantons- und Gemeindesteuern

Die Kantone würden ihre Regelung (kantonaler Maximalbetrag) behalten können.

Wahlrecht und Vorteile

Für Personen, die künftig die Pauschale wählen würden,

  • vereinfache sich die Steuererklärung und
  • der neue Abzug wäre neutral gegenüber der Arbeitsform.

History

Der Vorschlag basiert auf dem

  • Bericht «Mögliche Neuregelung der Berufskosten von unselbständig Erwerbenden» der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingesetzten ad-hoc Arbeitsgruppe Bund und Kantone.

Der BR beauftragte im August 2020 das EFD anlässlich der Beantwortung der Motion Ryser (20.3844, Steuerliche Gleichbehandlung von Telearbeit) unter Einbezug der Kantone,

  • die geltenden Berufskosten-Abzüge zu überprüfen und
  • einen Bericht zu verfassen.

Finanzfolgen für den Bund

Die Vorlage solle für den Bund möglichst aufkommensneutral ausfallen, d.h. ohne wesentliche Mehr- oder Mindereinnahmen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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