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SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Provisorische Rechtsöffnung bei pfandgesicherter Forderung: Bewilligung nur für Kapitalforderung

Datum:
15.11.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 82 Abs. 2

Wird bei einer pfandgesicherten Forderung die provisorische Rechtsöffnung für das Pfandrecht abgelehnt, so darf die Rechtsöffnung für die (Kapital-)Forderung nicht alleine mit dem Argument abgewiesen werden, eine nur teilweise Rechtsöffnung für die Forderung sei nicht praktikabel.

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich
I. Zivilkammer
Urteil vom 02.09.2020
Geschäfts-Nr. RT200079

ZR 120 (2021) Nr. 45, S. 219 ff.

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