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Coronavirus: Einreise nach Österreich – Bestimmungen und Einschränkungen

Datum:
06.12.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Österreich-Reisen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schweiz nicht auf der Quarantäne-Liste

Einleitung 

Bis zum 13.12.2021 ist Österreich im Lockdown.

  • Touristische Reisen nach Österreich sind während des Lockdowns nicht möglich.

Österreich hat sodann seine Einreisebestimmungen angepasst:

  • Ab dem 06.12.2021 sind Impfzertifikate nur noch 9 Monate nach der 2. Impfung gültig.
  • Für ein gültiges Zertifikat braucht es dann eine 3. Dosis.
  • Beim Jansen-Impfstoff braucht es ab 03.01.2022 eine zweite Dosis.
  • Antikörpertests sind nicht mehr als Nachweis zulässig.

Weitere Einzelheiten nachfolgend.

Einreise-Rechtsgrundlagen

Einreise-Kategorien

Die COVID-19-Einreiseverordnung 2021 sieht grundsätzlich drei Kategorien vor:

  • Einreise aus Staaten und Gebieten mit geringem epidemiologischem Risiko (Anlage 1): 2,5-G-Regel, keine Quarantäne
  • Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten (Anlage 2): PTC, molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) und Quarantäne
  • Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten: PTC, 2,5-G-Regel und Quarantäne, Ausnahmen für Geimpfte und Genesene

Erläuterung der drei Kategorien

1. Einreise aus Staaten und Gebieten mit geringem epidemiologischem Risiko (Anlage 1): 2,5-G-Regel, keine Quarantäne

Diese Staaten und Gebiete sind in Anlage 1 der COVID-19-Einreiseverordnung 2021 zusammengefasst; berücksichtigt werden sowohl EU-/EWR-Staaten als auch Drittstaaten mit niedriger Inzidenz. Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise – auch zu touristischen Zwecken – möglich.

Für die Einreise ist ein aktueller 2,5-G-Nachweis erforderlich. Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung über die Pre-Travel-Clearance vorzunehmen und unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzuholen. Als Impfnachweis im Sinne der Einreiseverordnung zählt  ausschließlich ein in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über die Impfung mit einem Impfstoff, der von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat (Impfstoffe laut Anlage C). Als Impfnachweis zählen auch die EU Digital COVID Certificates, welche mit einem EU-konformen QR-Code versehen sind. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen 180 Tagen überstandene Infektion.

Auf Anlage 1 befinden sich derzeit folgende Staaten: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hong Kong, Irland, Island, Italien, Jordanien, Kanada, Katar, Kroatien, Kuwait, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, San Marino, Saudi Arabien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vietnam, Zypern*.

2. Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten (Anlage 2): PTC, molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) und Quarantäne

Die Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten ist wie bisher nur sehr eingeschränkt möglich. Im Wesentlichen dürfen nur österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen. Auch die Einreise aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik ist möglich. Darüber hinaus bestehen noch weitere Ausnahmen.

Für Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen bzw. sich in den vergangenen zehn Tagen in einem solchen aufgehalten haben, gilt wie bisher: Die Einreise ist nur mit einem negativen molekularbiologischen Testergebnis (z.B. PCR-Test) möglich. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Das negative molekularbiologische Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen. Weiters ist eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance vorzunehmen und eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne kann ab dem fünften Tag nach der Einreise (Tag der Einreise = Tag «null») mit einem negativen molekularbiologischen Testergebnis (z.B. PCR-Test) beendet werden oder im Falle eines positiven molekularbiologischen Testergebnisses durch erneute Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses entsprechend der Anlage H oder der Anlage I.

Die Verpflichtung zum Mitführen eines negativen Ergebnisses eines molekularbiologischen Tests oder eines ärztlichen Zeugnisses über ein solches gilt nicht für genesene Personen, die ein ärztliches Zeugnis entsprechend der Anlage H oder der Anlage I vorweisen können. Die Quarantäneverpflichtung bleibt jedoch bestehen.

Zusätzlich wird ein Landeverbot für Flüge aus diesen sieben afrikanischen Ländern verhängt.

Anlage 2: Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe, Südafrika

3. Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten: PTC, 2,5-G-Regel und Quarantäne, Ausnahmen für Geimpfte und Genesene

Die Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten, die weder auf Anlage 1 noch Anlage 2 genannt sind, ist grundsätzlich erlaubt. Bei der Einreise ist ein 2,5-G-Nachweis zu erbringen und eine Registrierung über die Pre-Travel-Clearance Voraussetzung. Geimpfte und genesene Personen, die einen Nachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen können, müssen bei Einreise keine Quarantäne antreten und sich auch nicht registrieren, getestete Personen jedoch schon. Die Quarantäne kann ab dem fünften Tag nach der Einreise (Tag der Einreise = Tag «null») mit einem negativen Testergebnis (oder im Falle eines positiven molekularbiologischen Testergebnisses durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses entsprechend der Anlage H oder der Anlage I) beendet werden. Darüber hinaus bestehen noch weitere Ausnahmen von der Quarantäne- und Registrierungspflicht.Die Ausnahmen für Pendlerinnen/Pendler gelten weiterhin nicht bei der Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten.

Bei Einreisen im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners gilt auch ein Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, ausgenommen eines solchen zur Eigenanwendung, oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Dies gilt auch für den „Ninja-Pass“ im Hinblick auf Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen. Ergebnisse eines Antigentests auf SARS-CoV-2 und ärztliche Zeugnisse über solche verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Probenahme im Zeitpunkt der Einreise mehr als 24 Stunden zurückliegt. Die Gültigkeit eines molekularbiologischen Tests für oben genannte Pendlerinnen/Pendler ist nun auf 72 Stunden beschränkt.

Die Quarantäneverpflichtung gilt auch für Minderjährige bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, entfällt aber, wenn die/der Erwachsene, unter deren/dessen Aufsicht die Minderjährigen reisen, von der Quarantäne befreit ist.

Grundsätzlich ist vor jeder Einreise aus Staaten und Gebieten, die nicht in Anlage 1 geführt werden, eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) notwendig. Diese darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen, Pendlerinnen/Pendler müssen sie alle 28 Tage erneuern. Die verpflichtende Registrierung entfällt bei der Einreise aus einem Staat oder Gebiet der Anlage 1, wenn schon bei der Einreise ein 2,5-G-Nachweis vorgelegt werden kann und gilt auch für Pendlerinnen/Pendler aus diesen Staaten und Gebieten. Das heißt, Personen, die den Test erst nach Einreise in Österreich durchführen lassen, müssen sich weiterhin vorab online via Pre-Travel-Clearance registrieren.

Die jüngste Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung 2021 tritt am Samstag, den 27. November 2021 um 00:00 Uhr in Kraft. Die Verordnung ist derzeit bis einschließlich 31. Dezember 2021 befristet.

Quelle: Einreise nach Österreich und Pre-Travel-Clearance | gv.at

Schweizer Covid-Zertifikat wird anerkannt

Das Schweizer Covid-Zertifikat wird von Österreich anerkannt.

Es eine ausreichende Grundlage, um die weiteren Dokumente vorweisen zu können.

Einreise-Regeln

Die Bedingungen für die Einreise aus der Schweiz sind wie folgt:

  • Passagier-Lokalisierungs-Formular

  • Online-Formular namens Pre-Travel-Clearance (PTC) ausfüllen.
  • Dieses ist auf www.oesterreich.gv.aterhältlich.
  • Für geimpfte Personen

    • Vorlage einer Impfbescheinigung, welche belegt, das alle nötigen Dosen erhalten worden sind und die letzte maximal 270 Tage her ist.
    • Anerkannte Impfstoffe:
      • Pfizer-BioNTech, AstraZeneca, Jansen/Johnson & Johnson, Moderna, Sinopharm und Sinovac.
      • Bei Einzeldosis-Impfstoffen:
        • Die Dosis muss länger als 22 Tage vor dem Einreisedatum erhalten worden sein.
  • Für genesene Personen

    • Für Personen, die sich vom Coronavirus erholt haben:
      • Nachweis
        • der Genesung innerhalb maximal 180 Tagen vor der Einreise oder
        • über neutralisierende Antikörper nicht älter als 90 Tage
  • Für nicht Geimpfte

    • Vorweisen eines negativen PCR-Tests der nicht älter als 72 Stunden ist (Antigen-Tests sind nicht mehr gültig).

Bildquelle: Pre-Travel-Clearance | gv.at

Grenzgänger

  • Pendler müssen ein negatives Covid-19-Ergebnis vorlegen, welches nicht älter ist 7 Tage ist.

Dokumentensprache

  • Sämtliche Dokumente müssen in lateinischer Schrift in Deutsch oder Englisch geschrieben sein.

Einschränkungen nach Zonen

Je nach Region ist das Verlassen des definierten Gebiets nur zulässig mit:

  • einem 3G-Nachweis oder
  • einem 2,5G Nachweis (Impfung, Genesung oder negative PCR-Testung, die nicht älter als 72 Stunden ist).

Informations-Plattform:

corona-ampel.gv.at – Regionale Massnahmen

Quarantäne?

Liste der Länder/Regionen mit Einreise ohne Quarantäne

Europa

  • Andorra
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vatikan
  • Zypern

Weltweit

  • Australien
  • Hongkong
  • Jordanien
  • Kanada
  • Katar
  • Kuwait
  • Macau
  • Neuseeland
  • Ruanda
  • Saudi-Arabien
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Uruguay
  • Vietnam

Sonstige Staaten

Die Einreise aus sonstigen Staaten ist für vollständig Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne möglich. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren können in Begleitung dieser Personen ohne Quarantänepflicht einreisen, Kinder von 12 bis 17 Jahren müssten PCR-getestet, geimpft oder genesen sein.

Nicht geimpfte und nicht genesene Personen

Nicht-Geimpfte sowie Nicht-Genesene

  • benötigen einen aktuellen negativen PCR-Test und
  • müssen zusätzlich eine zehntägige Quarantäneantreten,
  • die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.

Landeverbot und Einreisebeschränkungen für Virusvariantengebieten

Derzeit gilt ein Landeverbot für Flüge und ein Einreiseverbot aus folgenden Virusvariantengebieten:

  • Südafrika
  • Lesotho
  • Botswana
  • Simbabwe
  • Mosambik
  • Namibia
  • Eswatini.

Ausnahmen bestehen, u. a. für österreichische Staatsbürger.

Nähere Informationen im Einreise-FAQ des Gesundheitsministeriums.

(Stand: 06.12.2021)

EU anerkennt Schweizer Covid-Zertifikat

Bildquelle: ©BAG Covid Zertifikat

Bern, 09.07.2021 – Die EU hat das Schweizer Covid-Zertifikat offiziell als gleichwertig anerkannt. Die Schweiz anerkennt ihrerseits die Zertifikate, die durch die EU- und EFTA-Mitgliedstaaten ausgestellt werden.

Disclaimer

Informieren Sie sich bei den französischen Behörden über die aktuell gültigen Bedingungen für die Einreise und die Massnahmen im Landesinnern und/oder konsultieren Sie die nachgenannten Websites:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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