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Coronavirus: Einreise nach Spanien – Bestimmungen und Einschränkungen

Datum:
08.12.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Thema:
Reiserecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Spanien hat seine Einreisebestimmungen kürzlich angepasst.

Einreiseregeln für Spanien

Für die Einreise aus der Schweiz gelten folgende Einreisebedingungen:

  • Passagier-Lokalisierungs-Formular

    • Anreise per Flugzeug oder per Schiff
      • Ausfüllen des FCS-Formular 48 Stunden vor der Einreise
        • Online
        • Download per App SPAIN TRAVEL HEALTH-Sp TH.
      • Der vom Formular generierte QR-Code muss präsentiert werden
        • beim Boarding und
        • der Einreise
    • Anreise per Auto, Bus usw.
      • Keine Formularpflicht
  • Für nicht geimpfte Personen

    • Vorweisen
      • eines negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
      • ein Antigentestergebnis, welches nicht älter als 48 Stunden ist
      • (Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen)
  • Für geimpfte Personen

    • Vorweisen des Covid-19-Impfausweises
    • Die von Spanien anerkannten Impfstoffe:
      • Pfizer-BioNTech
      • Moderna
      • AstraZeneca
      • Janssen / Johnson & Johnson
      • Sinovac et Sinopharm
    • Impfzeitpunkt
      • Die letzte Dosis muss mindestens 14 Tage und maximal 1 Jahr vor der Reise erhalten worden sein
  • Für genesene Personen

    • Für Personen, die sich von einer Covid-Erkrankung erholt haben:
      • Vorlage einer Bescheinigung über die Genesung zwischen dem 11. und 180.Tage vor der Abreise
  • Formpflichten

    • Die Nachweise und Bescheinigungen können vorgewiesen werden in
      • Papierform oder
      • elektronischer Form
  • Sprachen

    • Die Dokumente müssen in folgender Sprache abgefasst sein:
      • Spanisch
      • Englisch
      • Französisch
      • Deutsch
  • Kontrollmöglichkeiten der Behörden

    • Bei der Einreise in Spanien können die Behörden am Flughafen durchführen
      • eine Gesundheitskontrolle oder
      • einen Covid-Test
  • Im Falle zuvor unternommener Reisen in Risikoländer und Risikogebiete

    • Bei einer kürzlich unternommenen Reise in eine Region, die als Risikogebiet eingestuft wurde, können andere Vorschriften gelten.

Einreiseregeln für die Balearen und Kanarischen Inseln

  • Einreisebestimmungen

    • Für die Balearen und die Kanarischen Inseln gelten derzeit die gleichen Einreisebestimmungen wie für Spanien
  • Inselverkehr

    • Reisen zwischen den Inseln sind erlaubt.

Einschränkungen in verschiedenen Regionen (Comunidades Autónomas)

  • Autonome Massnahmen-Kompetenzen

    • Je nach Warnstufe entscheiden die verschiedenen Regionen (Comunidades Autónomas) in Spanien eigenständig über die Massnahmen für:
      • Öffnungszeiten
      • Schliessungen
      • Kapazitäten
      • Bedingungen für den Zugang zu den verschiedenen Einrichtungen
  • Mögliche weitere Massnahmen

    • Verbot von Alkoholkonsum in Gruppen
    • Verbot des Rauchens auf öffentlichen Strassen
  • Vorlagepflicht des Covid-Zertifikats

    • beim Betreten von Einrichtungen oder
    • bei Veranstaltungen wie zB in
      • Katalonien
      • Navarra.

Spanien anerkennt Schweizer Covid-Zertifikat

Das Covid-Zertifikat der Schweiz wird von Spanien anerkannt.

EU anerkennt Schweizer Covid-Zertifikat

Bildquelle: ©BAG Covid Zertifikat

Bern, 09.07.2021 – Die EU hat das Schweizer Covid-Zertifikat offiziell als gleichwertig anerkannt. Die Schweiz anerkennt ihrerseits die Zertifikate, die durch die EU- und EFTA-Mitgliedstaaten ausgestellt werden.

Disclaimer

Informieren Sie sich bei den spanischen Behörden über die aktuell gültigen Bedingungen für die Einreise und die Massnahmen im Landesinnern und/oder konsultieren Sie die nachgenannten Websites:

Botschaft von Spanien in Bern

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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