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Grenzgänger im Home Office: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich wird bis 30.06.2022 verlängert

Datum:
08.12.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Berufsauslagen, Coronavirus (COVID-19), Doppelbesteuerungsabkommen, Grenzgänger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) resp. das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gab am 07.12.2021 bekannt, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13.05.2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31.03.2022 in Kraft bleibt. Sofern die Vereinbarung nicht von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird, wird ihre Anwendung stillschweigend bis zum 30.06.2022 verlängert.

Eine allfällige Kündigung der Verständigungsvereinbarung durch einen der Vertragsstaaten wird ebenfalls auf diesem Wege mitgeteilt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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