Die Vermieterin hat die Nebenkostenabrechnung fristgerecht vorzulegen und die Kosten zu beweisen.
Erhebt die Mieterin gegen die Nebenkostenabrechnung innert Frist Einspruch und klagt auf Rückzahlung der Akontobeiträge, muss die Vermieterin die tatsächlich angefallenen Kosten substanziiert behaupten und beweisen. Versäumt die Vermieterin dies, ist die Rückforderungsklage der Mieterin gutzuheissen.
Quelle
BGer 4A_433/2020 vom 04.03.2021
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Heiz- und Nebenkostenabrechnung | mietnebenkosten.ch
- Begriffe | mietnebenkosten.ch
- Mietnebenkosten | mietnebenkosten.ch
LawMedia Redaktion
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