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Coronavirus: Aufhebung von Quarantäne- und Homeoffice-Pflicht sowie Konsultationsstart für umfassendere Lockerungen

Datum:
03.02.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Homeoffice, Homeoffice-Pflicht, Isolation, Quarantäne
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufhebung gültig ab 03.02.2022 / Konsultation bis 09.02.2022

Ab 03.02.2022 ist die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben.

Der Bundesrat (BR) hat dies an seiner Sitzung vom 02.02.2022 entschieden.

Zudem schlägt der BR umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er, abhängig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16.02.2022 beschliessen kann.

Die Konsultation dauert bis 09.02.2022.

Einleitung

Der BR hat eine positive Entwicklung in den Spitälern festgestellt; der BR sieht den Moment gekommen, dass die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder gelockert werden können.

Er hat daher entschieden:

  • die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht;
  • die Aufhebung der Kontakt-Quarantäne;
  • den Start zur Konsultation von weitreichenden Lockerungsschritten.

Gleichwohl mahnt der BR weiterhin zur Vorsicht.

Aufhebung der Homeoffice-Pflicht

Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung zurückgestuft:

  • Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen.
  • Das Homeoffice bleibt nach Ansicht des BR weiter eine wirksame Massnahme.
  • Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz besteht fort.

Die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht ist heute Donnerstag, 03.02.2022, in Kraft getreten.

Aufhebung der Kontaktquarantäne

Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Coronakrise vollständig aufgehoben:

  • Der BR hat sie am 12.01.2022 bereits verkürzt
    und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt.
  • Als Folge des Aufhebungsentscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.

Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt hingegen weiterhin:

  • Damit soll verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Die Aufhebung der Kontaktquarantäne-Pflicht ist heute Donnerstag, 03.02.2022, in Kraft getreten.

Mit der neuen Verordnung werden sämtliche von den Kantonen angeordneten Quarantänen am 03.02.2022 aufgehoben:

  • Es bedarf keiner expliziter Quarantäne-Aufhebung durch den Kanton. 

Start zur Konsultation von weitreichenden Lockerungsschritten

„Konsultation: Zwei Varianten zur Aufhebung der verbleibenden Massnahmen

Bis am 9. Februar dauert die Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern, den Parlamentskommissionen und den betroffenen Verbänden
zur Aufhebung der weiteren Massnahmen. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.

Variante 1: Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt
Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte in einem einzigen Schritt am 17. Februar 2022 aufgehoben werden. Eine solche vollständige
Öffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen kann. Dieses Vorgehen ist nur dann
angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat. Die Immunisierung der Bevölkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.

Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen:

  • die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe,
  • die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen,
  • die Einschränkungen privater Treffen,
  • die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.

Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll allerdings bestehen bleiben, weil erneute Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Isolation von positiv getesteten Personen soll weiterhin gelten. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.

Variante 2: Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten
Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden.

Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:

  • Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.
  • Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen,
  • Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern.
  • 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik).

Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.

Konsultation weiterer Massnahmen
Gleichzeitig mit der Aufhebung der Massnahmen schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in Konsultation.

Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann.

Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben
werden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese müssen für den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. Möglich ist auch, dass in gewissen Ländern Zertifikate für den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin notwendig sein werden.

Der Bundesrat schickt schliesslich auch neue Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 in Konsultation.“

Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit BAG vom 02.02.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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