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Erbrecht

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Willensvollstreckerin: Mandatsübergang infolge Fusion

Datum:
07.02.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Unternehmensfusion
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 517

Wird eine juristische Person als Willensvollstreckerin berufen, musste und durfte der Erblasser davon ausgehen, dass auch ohne entsprechende Ersatzberufung im Testament ebenfalls deren Rechtsnachfolgerin zur Ausübung des Testamentsvollstreckermandats berechtigt sein soll.

Das Willensvollstreckermandat geht mit der Fusion automatisch auf die neue Rechtsträgerin über.

Die Vorinstanz hatte dies anders gesehen.

Obergericht des Kantons Aargau
Urteil vom 21.02.2021
ZBE.2021.2
CAN 2021 Nr. 42

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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