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Verkehrsrecht / Autorecht

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NR beschliesst mildere Strafen für Raser

Datum:
11.03.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

«Nicht jeder, der zu schnell fährt, ist ein Raser»

Von Nationalrat beschlossene Änderungen

Der Nationalrat (NR) hat nun, d.h. am Mittwoch, den 09.03.2022, folgende SVG-Änderungen hinsichtlich Strafrecht und Administrativmassnahme beschlossen:

  • Strafe (Strafrecht)

    • Keine Mindeststrafe mehr
    • Geldstrafen möglich
  • Mindestentzugsdauer des Führerausweises (Administrativmassnahme)

    • 12 Monate (bisher: 24 Monate)
    • Kein Automatismus mehr
  • Beurteilungs- bzw. Ermessens-Spielraum für Gerichte

    • Gerichte sollen dürfen:
      • Beachtung Einzelfall
      • Berücksichtigung der individuellen Umstände
      • Aussprechung einer verhältnismässigen Strafe.

Die ganze SVG-Revision wurde vom NR nach vierstündiger Debatte in der Gesamtabstimmung mit 156 zu 28 Stimmen gutgeheissen.

Nächster Schritt bei der Gesetzesvorlage

Die Vorlage geht nun in den Ständerat.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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