LAWNEWS

Wirtschaft / Arbeitsrecht / Sozialversicherungsrecht

QR Code

Coronavirus (COVID-19): BR verlängert Schutzschirm für Eventbranche

Datum:
22.04.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Eventbranche, Unterstützungsmassnahmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verlängerung bis Ende Juni 2022

Der Bundesrat (BR) hat am 13.04.2022 die Änderung der Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe) genehmigt:

  • Mit dieser Änderung, die am 01.05.2022 in Kraft tritt, wird der Schutzschirm für Publikumsanlässe der Eventbranche – nochmals – , nun bis Ende 2022, verlängert.

Wenn Veranstalter den Schutzschirm bis Ende 2022 beanspruchen wollen, müssen sie ihre Gesuche für eine Schutzschirmzusicherung bis am 31.10.2022 bei den Kantonen einreichen:

  • Die allgemeine Funktionsweise des Schutzschirms bleibt unverändert.
  • Das Bundesrecht erfordert als Voraussetzung für den Erhalt einer Schutzschirmzusicherung allerdings keine gesundheitspolizeiliche Bewilligung mehr.
  • Einzig das kantonale Recht kann eine solche Bewilligung vorschreiben.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.