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Coronavirus: Einreise nach Deutschland – Informationen zu Einreise­beschränkungen, Test- und Quarantäne­pflicht

Datum:
07.04.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Deutschland, Einreise, Einreisebeschränkungen, Quarantänepflicht, Testpflicht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verlängerung der Coronavirus-Einreiseverordnung bis 28.04.2022

In Kürze

Für Deutschland gelten aufgrund der Covid-19-Pandemie weiterhin die EU-weiten Einreisebeschränkungen. In  Deutschland ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zuständig.

Im Einzelnen:

  • Herkunftsländer
    • Für die Einreise aus vielen Ländern bestehen Einreisebeschränkungen.
  • Länder, aus denen eine Einreise zulässig ist
    • Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus:
      • EU-Mitgliedstaaten
      • Schengen-assoziierten Staaten:
        • Island
        • Norwegen
        • Schweiz
        • Liechtenstein
        • Weiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird
    • Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur für vollständig geimpfte Personen zu jedem Zweck (auch Besuchsreisen oder Tourismus) möglich:
    • Für nicht geimpfte Personen aus anderen Staaten ist eine Einreise weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Nachweise
    • Bei der Einreise besteht eine Test-/Nachweispflicht:
      • Ab 03.03.2022 besteht bei der Einreise nach Deutschland für Personenab 12 Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises.
      • Personen ab 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland verfügen über
        • einen Testnachweis oder
        • einen Genesenennachweis oder
        • einen Impfnachweis.
    • Anforderungen an die Nachweise
      • Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein.
        • Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B.Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48h zurückliegen;
        • Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein.
        • Weitere Hinweise: Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
    • Einreise aus Virusvarianten-Gebieten
  • Einreiseanmeldung
    • Für Einreisende gilt die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung:
      • Die Einreiseanmeldung hat ausschließlich über die www.einreiseanmeldung.de zu erfolgen.
      • Die Einreiseanmeldung ist kostenfrei.
      • Nur die über diese Webseite ausgestellten Nachweise werden bei Kontrollen akzeptiert.
  • Quarantänevorschriften
    • In Deutschland besteht eine Absonderungspflicht gemäss der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 03.03.2022:
      • Nach der neuen Einreiseverordnung gilt bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage die Pflicht,
        • sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und
        • sich dort häuslich absondern (Quarantäne).
      • Nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiete müssen Einreisende sich für 10, nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet für 14 Tage häuslich absondern.
    • Ausnahmen von der Quarantänepflicht

Letzte wichtige Änderungen der Corona-Massnahmen in Deutschland

31.03.2022: Ergänzung der Vorgaben zum Impfnachweis
19.03.2022: Verlängerung der Coronavirus-Einreiseverordnung bis 28.04.2022
03.03.2022: Neue Coronavirus-Einreiseverordnung

Disclaimer

Informieren Sie sich bei den deutschen Behörden über die aktuell gültigen Bedingungen für die Einreise und die Massnahmen im Landesinnern und wenden Sie sich bei Fragen an die deutsche Botschaft in Bern.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Deutsche Botschaft in Bern

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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