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Designrecht / Internationales Recht

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Haager Musterabkommen (HMA): China tritt per 05.05.2022 bei

Datum:
07.04.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Internationales Recht
Stichworte:
Internationaler Designschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Internationaler Designschutz

Das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (kurz: Haager Musterabkommen oder HMA) ermöglicht den Design-Urhebern mit einer zentralen Anmeldung den Designschutz für viele Länder.

Dem Haager Musterabkommen sind 94 Staaten bzw. Staatengemeinschaften angeschlossen, so u.a.

  • die USA
  • Kanada
  • Japan
  • Südkorea
  • die EU
  • die Schweiz.

Per 05.05.2022 ist nun China dem Haager Musterabkommen beigetreten. Ab dem 05.05.2022 wird es also möglich sein, internationale Designanmeldungen auch mit Wirkung für China zu hinterlegen.

Beim HMA ist keine Ersthinterlegung im Heimatland notwendig.

Die Anmeldung des internationalen Designs kann direkt bei der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) erfolgen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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